Schiedsverfahren und Beilegung von Streitfällen

REALNETWORKS, INC., UND VERBUNDENE UNTERNEHMEN

Letzte Aktualisierung dieses Dokuments: 18. September 2013

SCHIEDSVERFAHREN UND BEILEGUNG VON STREITFÄLLEN:
LESEN SIE DIESEN ABSCHNITT BITTE SORGFÄLTIG DURCH. ER WIRKT SICH DARAUF AUS, WIE EINE FORDERUNG BZW. EINE STREITIGKEIT ZWISCHEN IHNEN UND REALNETWORKS GEKLÄRT WIRD.

1. ZUSAMMENFASSUNG:

1.1 Verfahren. Sie verpflichten sich, im Fall einer Forderung oder Streitigkeit in direktem oder indirektem Zusammenhang mit der Lizenz, der Software und den Services oder Ihrer Verwendung der Software und der Services, die nicht zu Ihrer Zufriedenheit durch das Kundenservice-Team unter cs-escalations@realnetworks.com geregelt worden ist, RealNetworks unter Verwendung des nachstehend beschriebenen informellen Regelungsverfahrens zu benachrichtigen. Für den Fall, dass Ihre Forderung gegenüber bzw. Streitigkeit mit RealNetworks durch das informelle Regelungsverfahren nicht beigelegt wurde (oder dass RealNetworks eine Forderung Ihnen gegenüber oder eine Streitigkeit mit Ihnen nicht beilegen kann), vereinbaren die beiden Partien, die Forderung oder Streitigkeit durch ein bindendes Schiedsverfahren oder per Bagatellverfahren (bzw. dessen gleichwertiges Gegenstück) anstelle einer zivilrechtlichen Klage zu regeln.

1.2 SCHIEDSVERFAHREN. BEI EINEM SCHIEDSVERFAHREN WIRD EINE FORDERUNG ODER STREITIGKEIT DURCH EINEN UNPARTEIISCHEN SCHLICHTER GEREGELT UND NICHT DURCH EINEN RICHTER ODER EIN SCHÖFFENGERICHT. BEIDE PARTEIEN SIND SICH ÜBER IHRE WAHL DES SCHIEDSVERFAHRENS ZUR BEILEGUNG JEGLICHER FORDERUNGEN ODER STREITIGKEITEN IM KLAREN UND VERSTEHEN, DASS SIE DAMIT AUF DAS RECHT VERZICHTEN, ZUR BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN ODER FORDERUNGEN EINEN ZIVILRECHTLICHEN PROZESS ANZUSTRENGEN.
1.3 KEINE GRUPPENKLAGEN ODER STREITGENOSSENSCHAFTEN. JEGLICHE SCHIEDSVERFAHREN ERFOLGEN AUF INDIVIDUELLER BASIS. GRUPPENKLAGEN, SAMMELKLAGEN ODER STREITGENOSSENSCHAFTEN WERDEN ALS VORGEHENSWEISE ZUR BEILEGUNG VON FORDERUNGEN FÜR UNZULÄSSIG ERKLÄRT.

1.4 Geltungsumfang. Diese Vereinbarung über die Schlichtung von Forderungen und Streitigkeiten zwischen den Parteien ist umfassend und gilt daher auch für (i) Forderungen und Streitigkeiten zu jeglichen Aspekten der Beziehung zwischen den Parteien, ob vertrags- oder zivilrechtlich, gesetzlich oder unter anderen Rechtsnormen, (ii) Forderungen und Streitigkeiten in direktem oder indirektem Zusammenhang mit Verhaltensweisen oder Ereignissen vor dem Datum des Inkrafttretens der vorliegenden Lizenz (darunter auch Forderungen im Zusammenhang mit Werbung) oder nach deren Kündigung, (iii) Forderungen und Streitigkeiten, die Gegenstand einer Gruppenklage sind, bei der Sie derzeit nicht als Angehöriger der entsprechenden Gruppe bestätigt worden sind, sowie (iv) Forderungen gegenüber oder und Streitigkeiten mit einem Beauftragten, Mitarbeiter, Rechtsnachfolger oder Abtretungsempfänger einer der Parteien (alle derartigen Forderungen und Streitigkeiten werden zusammenfassend als "Forderungen" bezeichnet). Diese Vereinbarung über das Schiedsverfahren erstreckt sich jedoch nicht auf Forderungen im Zusammenhang mit geistigen Eigentumsrechten, wie in Absatz 3.14 beschrieben.

2. INFORMELLES REGELUNGSVERFAHREN:

2.1 Einreichen einer informellen Forderung. Wenn Sie der Ansicht sind, dass eine Forderung nicht zu Ihrer Zufriedenheit durch das Kundenservice-Team von RealNetworks (telefonisch zu erreichen Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 17:00 Uhr amerikanischer Westküstenzeit (Pacific Time) unter der Nummer 1 866 420 5780 bzw. für Anrufer außerhalb der USA unter der Nummer +1 206 674 2695206-674-2650) geregelt worden ist, starten Sie das informelle Regelungsverfahren, indem Sie per E-Mail an CS-Management@realnetworks.com ein Formular für die Disputbenachrichtigung anfordern und dieses dann ausgefüllt an RealNetworks zurücksenden. Ein Mitarbeiter von RealNetworks setzt sich dann mit Ihnen in Verbindung und bemüht sich, eine Beilegung der Forderung herbeizuführen. Wenn RealNetworks eine Forderung Ihnen gegenüber geltend machen möchte, starten wir das informelle Regelungsverfahren, indem wir Ihnen eine Disputbenachrichtigung an die E-Mail-Adresse zustellen, die uns für Sie vorliegt.

2.2 Wartefrist. Keine der Parteien darf das formelle Regelungsverfahren beginnen, bevor nicht mindestens sechzig Tage seit dem Start des informellen Regelungsverfahrens vergangen sind; dies jedoch unter dem Vorbehalt, dass jede der Parteien zum Schutz ihrer geistigen Eigentumsrechte, wie in Absatz 3.14 beschreiben, jederzeit vor oder nach Beginn des informellen Regelungsverfahrens eine einstweilige Verfügung beantragen kann.

3. FORMELLES REGELUNGSVERFAHREN:

3.1 Schiedsverfahren gemäß FAA. Wenn eine Forderung nicht durch das oben beschriebene informelle Regelungsverfahren beigelegt wurde, muss sie das bindende Schiedsverfahren durchlaufen. Die vorliegende Vereinbarung über das Schiedsverfahren wird bezüglich einer grenzüberschreitenden Transaktion getroffen und unterliegt dem US-amerikanischen Schiedsgesetz ("Federal Arbitration Act", FAA).

3.2 AAA-Regeln und -Verfahrenseröffnung. Das Schiedsverfahren erfolgt unter den Bestimmungen der American Arbitration Association (AAA) und befolgt die Regeln und Vorgehensweisen (i) in den "Commercial Arbitration Rules" der AAA und (ii), wo für die Art der Forderung und der Parteien zutreffend, den "Supplementary Procedures" der AAA für "Consumer Related Disputes" in ihrer zum Zeitpunkt des Beginns des formellen Regelungsverfahrens geltenden Form (gemeinsam die "AAA-Regeln"). Der Schlichter ist an die Bedingungen dieses Abschnitts zur Beilegung von Streitfällen gebunden. Im Fall eines Widerspruchs zwischen Bedingungen der AAA-Regeln und Bedingungen dieses Abschnitts zur Beilegung von Streitfällen finden die Bedingungen dieses Abschnitts zur Beilegung von Streitfällen Anwendung. Die AAA-Regeln sowie die Formulare und Anleitungen zur Eröffnung eines Schiedsverfahrens sind online unter www.adr.org oder per Anruf an die die AAA unter der Nummer
+1 800 778 7879 zu erhalten. Die Eröffnung eines Schiedsverfahrens kann online unter www.adr.org erfolgen.

3.3 Angelegenheiten für den Schlichter. Alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit einer Forderung fallen in die Entscheidungsbefugnis des Schlichters, ausgenommen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Auslegung und Durchsetzung dieser Bestimmungen zum Schiedsverfahren (einschließlich der Auslegung und Durchsetzung des unten beschriebenen Verzichts auf Sammelklagen), die durch ein Gericht und nicht durch einen Schlichter zu entscheiden sind.

3.4 Ort des Verfahrens. Sofern zwischen RealNetworks und Ihnen keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird, erfolgt die Anhörung für das Schiedsverfahren im Verwaltungsbezirk Ihres Hauptwohnsitzes.

3.5 Verfahren. Bei einem Forderungswert bis zu 10.000 US-Dollar können Sie auswählen, ob das Schiedsverfahren allein auf Grundlage der dem Schlichter vorgelegten Unterlagen, durch eine telefonische Anhörung oder durch eine persönliche Anhörung gemäß den AAA-Regeln erfolgen soll. Bei einem Forderungswert ab 10.000 US-Dollar wird das Recht auf eine Anhörung gemäß den AAA-Regeln bestimmt.

3.6 Gebühren. Mit den nachstehend genannten Ausnahmen übernimmt RealNetworks bei einem gemäß dem formellen Regelungsverfahren eröffneten Schiedsverfahren die Kosten für die Beantragung und Verwaltung eines AAA-Verfahren sowie die Schlichtergebühren (gemeinsam die "Schiedsgebühren"). Wenn der Schlichter jedoch entscheidet, dass der Gegenstand der Forderung oder der geforderte Schadenersatz ungerechtfertigt sind oder dass die Forderung zu einem unlauteren Zweck gestellt worden ist (wie im Zivilprozessrecht der USA Federal Rule of Civil Procedure 11(b) definiert), unterliegt die Zahlung der Schiedsgebühren den AAA-Regeln und Sie müssen RealNetworks alle Auslagen ersetzen, für die Sie durch den Schlichter verantwortlich gemacht werden.

3.7 Schiedsurteil; Kosten. Der Schlichter kann im gleichen Umfang wie ein Gericht Schadenersatz anordnen, und das Schiedsurteil ist endgültig, für die Parteien verbindlich und kann gerichtlich eingetragen werden. Jede der Parteien trägt ihre eigenen Kosten für rechtlichen Beistand, Sachverständige, Zeugen und sonstige Unkosten; wenn der Schlichter allerdings bezüglich einer Forderung zu Ihren Gunsten entscheidet und Ihnen einen Schadenersatz zuspricht, der größer ist als das letzte Angebot, das RealNetworks Ihnen vor der Eröffnung des Schiedsverfahrens schriftlich unterbreitet hat: (a) zahlt RealNetworks Ihnen die jeweils höhere Summe von (i) der im Urteil zugesprochenen Entschädigung oder (ii) 7.500 US-Dollar ("Mindestzahlung) sowie (b) wenn Sie einen Rechtsbeistand für die Durchsetzung Ihrer Forderung beauftragt hatten, (i) das Doppelte des üblichen Honorars (jedoch keinesfalls mehr als 20.000 US-Dollar), und (ii) alle belegten Unkosten, die dem Rechtsbeistand in vertretbarem Umfang bei der Untersuchung, Vorbereitung und Verfechtung der strittigen Forderung entstanden sind ("Anwaltskosten"). Wenn RealNetworks Ihnen vor der Auswahl des Schlichters kein schriftliches Angebot unterbreitet hatte, haben Sie im Fall eines Schiedsurteils zu Ihren Gunsten Anspruch auf die Mindestzahlung und die Anwaltskosten.

3.8 Weitere Entscheidungen des Schlichters. Der Schlichter kann Streitigkeiten bezüglich der Zahlung und Erstattung von Schiedsgebühren und der Höhe jeglicher Mindestzahlung oder Anwaltskosten jederzeit während des Schiedsverfahrens oder auf Anfrage einer der Parteien innerhalb von 14 Tagen nach dem Schiedsurteil über die Rechtmäßigkeit der Forderung schlichten.

3.9 Anwaltshonorar. Ihr Anspruch auf die Anwaltskosten ergänzt den Anspruch, den Sie ggf. nach geltendem Recht auf den Ersatz Ihres Anwaltshonorars haben. Wenn Sie nach geltendem Recht Anspruch auf eine höhere Summe für das Anwaltshonorar hätten, hindert die Bestimmung zu den Anwaltskosten den Schlichter nicht daran, Ihnen diese höhere Summe zuzusprechen. Es ist jedoch nicht möglich, sich Anwaltshonorare und -kosten mehrfach ersetzen zu lassen. RealNetworks hat nur dann Anspruch auf eine Entschädigung für seine Anwaltshonorare und -kosten, wenn der Schlichter entscheidet, dass RealNetworks unter geltendem Recht einen entsprechenden Anspruch hätte geltend machen können, wenn die Forderung gerichtlich geregelt worden wäre.

3.10 Urteil nur zugunsten eines Einzelnen. Der Schlichter kann ein Feststellungsurteil oder Unterlassungsurteil nur zugunsten einer am Verfahren beteiligen Einzelpartei und nur in dem Umfang treffen, der erforderlich ist, um der individuellen Forderung dieses Einzelnen gerecht zu werden.

3.11 VERZICHT AUF SAMMELKLAGEN: SIE UND REALNETWORKS VEREINBAREN, DASS JEGLICHE FORDERUNGEN DER ANDEREN PARTEI GEGENÜBER NUR AUF INDIVIDUELLER BASIS ERHOBEN WERDEN UND NICHT ALS KLÄGER ODER MITGLIED EINER STREITGENOSSENSCHAFT, AUCH WENN DIESE DIE ALLGEMEINE ÖFFENTLICHKEIT ODER PERSONEN IN EINER VERGLEICHBAREN SITUATION WIE DER IHREN EINBEZIEHT. SOFERN KEINE ANDERWEITIGE VEREINBARUNG ZWISCHEN IHNEN UND REALNETWORKS BESTEHT, DARF DER SCHLICHTER DIE FORDERUNGEN VON MEHR ALS EINER PERSON ODER RECHTSKÖRPERSCHAFT NICHT ZUSAMMENFASSEN UND KEINE ANDERWEITIGEN VERFAHREN NACH DEM PRINZIP DER KLAGEHÄUFUNG, SAMMEL- ODER GRUPPENKLAGE LEITEN. Diese Vereinbarungen und Verzichterklärungen werden gemeinsam als "Verzicht auf Sammelklagen" bezeichnet. Die Parteien vereinbaren, dass der Verzicht auf Sammelklagen eine wesentliche und nicht trennbare Bestimmung des Abschnitts zur Beilegung von Streitfällen darstellt. Falls der Verzicht auf Sammelklagen für nicht durchsetzbar befunden wird, ist der gesamte Abschnitt zur Beilegung von Streitfällen (ausgenommen Absatz 3.15 (Geltendes Recht) und 3.16 (Gerichtsstand) nichtig.

3.13 Kein Schöffengericht; Status. Die Anhörung einer Forderung im Rahmen des Schiedsverfahrens darf nicht durch ein Schöffengericht erfolgen. Forderungen dürfen nicht nach dem Prinzip eines "private attorney general", also im Namen des öffentlichen Interesses, verfochten werden.

3.13 Künftige Lizenzänderungen. Ungeachtet jeglicher anderweitiger Lizenzbestimmungen vereinbaren die Parteien, dass Sie künftige wesentliche Änderungen des vorliegenden Abschnitts zur Beilegung von Streitfällen durch RealNetworks ablehnen können, indem Sie innerhalb von 30 Tagen nach der Änderung eine entsprechende Mitteilung an legal@realnetworks.com senden. Wenn Sie derartige Änderungen ablehnen, verpflichten Sie sich dennoch, Ihre Forderungen entsprechend den Bestimmungen des Abschnitts zur Beilegung von Streitfällen in seiner Form ohne diese Änderungen abzuwickeln.

3.14 Strittige geistige Eigentumsrechte; Bagatellverfahren. Ungeachtet anderweitiger Bestimmungen dieses Abschnitts zur Beilegung von Streitfällen gilt: (i) Forderungen bezüglich geistiger Eigentumsrechte (einschließlich Patentrechte, Copyrights, Marken, Dienstleistungsmarken und Geschäftsgeheimnisse) können nur durch ein zuständiges Gericht in King County im US-Bundesstaat Washington entscheiden werden, und (ii) falls Ihre Forderung nicht im Rahmen des informelle Regelungsverfahrens beigelegt werden konnte, sind Sie berechtigt, nach der in Absatz 2.2 angegebenen Wartefrist anstelle eines Schiedsverfahrens ein Bagatellverfahren oder ein gleichwertiges Verfahren anzustrengen (sofern der Wert der Forderung innerhalb der Grenzwerte für ein derartiges Gericht liegt), sofern die Zuständigkeit für die Forderung bei diesem Gericht verbleibt und die Forderung allein in Ihrem Namen und nicht im Namen Dritter gestellt wird. Falls die Forderung an ein anderes Gericht übertragen oder eine Berufung an ein höheres Gericht eingelegt wird, behält RealNetworks sich das Recht vor, die Forderung durch das oben beschriebene Schiedsverfahren beilegen zu lassen.

3.15 Geltendes Recht. Jegliche Streitigkeiten, die direkt oder indirekt im Zusammenhang mit der Lizenz, der Software und den Services oder Ihrer Verwendung der Software und Services entstehen, unterliegen den Gesetzen des US-Bundesstaats Washington (ohne Beachtung der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und Grundsätze) und der FAA.

3.16 Gerichtsstand. SIE UND REALNETWORKS VEREINBAREN, DASS JEGLICHE KLAGEN ODER VERFAHREN, DIE UNTER DEN BESTIMMUNGEN DIESES ABSCHNITTS ZUR BEILEGUNG VON STREITFÄLLEN VOR GERICHT GEBRACHT WERDEN KÖNNEN UND DIREKT ODER INDIREKT AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER LIZENZ, DEN MATERIALIEN, DEN SERVICES ODER DER SOFTWARE ODER IHRER VERWENDUNG DER MATERIALIEN, DER SERVICES ODER DER SOFTWARE ENTSTEHEN, DURCH DIE LANDES- UND BUNDESGERICHTE VON KING COUNTY IM US-BUNDESSTAAT WASHINGTON ANZUHÖREN SIND. JEDE DER PARTEIEN UNTERWIRFT SICH HIERMIT AUSDRÜCKLICH DIESER GERICHTSBARKEIT UND VERZICHTET AUF JEGLICHE BEHAUPTUNG, DASS DIESE GERICHTE UNZUMUTBAR ODER NICHT ZUSTÄNDIG SEIEN. JEGLICHE KLAGEN ODER VERFAHREN ZUR DURCHSETZUNG DER BESTIMMUNGEN DES ABSCHNITTS ZUR BEILEGUNG VON STREITFÄLLEN, EINSCHLIESSLICH KLAGEN AUF VERFAHRENSAUSSETZUNG BIS ZUR BEILEGUNG EINER FORDERUNG DURCH DAS SCHIEDSVERFAHREN UND ZU ANDEREN BESTIMMUNGEN DES BESAGTEN ABSCHNITTS SOWIE ZUR BESTÄTIGUNG, ÄNDERUNG ODER STREICHUNG EINES URTEILS, UNTERLIEGEN DEN OBEN STEHENDEN BESTIMMUNGEN ZUM GERICHTSSTAND.

3.17 Keine ausschließende Wirkung. Kein Urteil des Schlichters, ob bezüglich der Entschädigung, der Rechts- oder der Sachlage, erhält eine ausschließende oder gleichzeitige rechtshemmende Wirkung auf andere Schieds- oder Gerichtsverfahren, die nicht genau dieselben Parteien betreffen.

3.18 Salvatorische Klausel. Mit Ausnahme des Absatzes 3.11 (Verzicht auf Sammelklage) gilt: Sollte eine dieser Bestimmungen für das Schiedsverfahren für nichtig, nicht durchsetzbar oder widerrechtlich erklärt werden, bleiben die verbleibenden Bestimmungen für das Schiedsverfahren unverändert in Kraft und sind so auszulegen, als enthielten sie die nichtige, nicht durchsetzbare oder widerrechtliche Bestimmung nicht.

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